Rechtsanwälte Klaus Bartl & Koll.
Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst Probleme des Inhalts eines Arbeitsvertrags, Entlohnung, Gewährung von Urlaubsansprüchen, Abmahnungen, Beendigung eines Arbeitsverhältnisses etc. Die gerichtliche Durchsetzung dieser An­sprüche erfolgt beim Arbeitsgericht, wobei hier zu beachten ist, dass in der erstinstanzlichen Vertretung vor dem Arbeitsgericht die An­walts­kosten von jeder Partei selbst zu tragen sind, mithin keine Auferlegung der An­walts­kosten auf die gegnerische Partei - auch nicht im Falle des Obsiegens - möglich ist. Im Zweifelsfalle sollte der Rechtsanwalt prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe vorliegen und den entsprechenden Antrag beim Arbeitsgericht stellen.